Warnstreik bei der RVSOE GmbH

Achtung Streik!

09.04.2026, 03:00 Uhr bis 11.04.2026, 03:00 Uhr

Stand: 9. April 2026, 14.30 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di hat zu einem Warnstreik im Regionalverkehr vom 9. April 2026, 3:00 Uhr bis 11. April 2026, 3:00 Uhr aufgerufen, weshalb im betreffenden Zeitraum auf 

  • RVSOE-Regionalbuslinien, 
  • RVSOE-Stadtverkehrslinien, 
  • Fähren F1-F6, F8-F10, Wanderschiff 
  • Kirnitzschtalbahn und
  • VVO-Nachtverkehr

mit massiven Fahrtausfällen zu rechnen ist. 

Unsere Notfahrpläne jeweils für Donnerstag und Freitag, den 9. und 10. April 2026:

Bitte beachten Sie die ausgewiesenen möglichen Unterschiede an den beiden Tagen.


Die DVB-Linie 83 wird vollständig gefahren.


Auch die Oldtimerfahrten im Rahmen des VVO-Entdeckertages finden wie geplant statt: 

Bitte beachten Sie zudem folgende Einschränkungen in den Öffnungszeiten der RVSOE-Servicebüros:

Servicebüro09.04.202610.04.2026
Servicebüro Dippoldiswaldegeschlossengeschlossen
Servicebüro Bad Schandau08:00 - 18.00 Uhr08:00 - 18.00 Uhr
Servicebüro Freital06:30 -12:00 Uhr und 12:45 - 14:45 Uhr06:30 -12:00 Uhr und 12:45 - 14:45 Uhr
Servicebüro Pirna06:30 -12:00 Uhr und 12:45 - 14:45 Uhr08:00 -12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr

Hinweis zu möglichen Fahrtalternativen: 

Die Dresdner Verkehrsbetriebe und die Deutsche Bahn werden NICHT bestreikt, weshalb Straßenbahnen der DVB, Busse, die durch die DVB und einige DVB-Subunternehmer (Taeter Tours, Satra, Müller.Bus) gefahren werden, sowie Regionalzüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn wie gewohnt verkehren. 

Ebenso nicht vom Streik betroffen sind Fahrten der RVSOE-Subunternehmen: Müller.Bus, SACHSEN-EXPRESS Reisedienst Hammer, Reisedienst Dreßler, SCHELLE-Reisen.

Nicht bestreikt werden folgende Linien: 83, 201, 202, 226, 232, 233, 234, und 265. Ebenso Heidenau A + B.

Nicht bestreikt werden alle RVSOE-Ersatzverkehre für DB Regio: S1, S2, S3, S8 und RB71.

Anfragen zur Erstattung:

Werden Taxikosten erstattet bzw. erhalte ich für den Streiktag anteilig die Kosten für mein Abo zurück?

Nein, denn dass die Tarifpartner ihre Forderungen mit Streiks untersetzen können, gehört zu den verfassungsmäßig gesicherten Grundrechten. Angesichts einer solchen Sachlage entfällt nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderungspflicht des Unternehmens und nach § 16 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed) auch die Begründung von Ersatzansprüchen.

Für Fragen zu den Hintergründen des Streiks wenden Sie sich bitte direkt an die Gewerkschaft ver.di. 

Folgende Regionalverkehrsunternehmen gehören zu der Tarifgruppe Sachsen des AVN: Regionalverkehr Westsachsen (Zwickau), ETP Chemnitz, Regionalverkehr Erzgebirge, Regiobus Mittelsachsen, Verkehrsgesellschaft Meißen, DVS Dresden, Regionalverkehr Sächsische Schweiz–Osterzgebirge, Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda, Regionalbus Oberlausitz, Görlitzer Verkehrsbetriebe, Omnibusverkehr Oberlausitz sowie DB Regio Bus Ost (Zittau).



Zurück